NächsterTermin 

Freitag, 17. 4. 2026


19 Uhr Pfarrsaal


Vortrag von Josef Kern


"Kartoffelanbau im 


  Hausgarten"


Eintritt frei auch für Nichtmitglieder

Willkommen beim Obst- und Gartenbauverein Neureichenau

Liebe Mitglieder und Interessierte am Gartenbauverein. 


Ein neues Jahr hat begonnen und wir hoffen dass alle wieder mit Freude ans Gärtnern denken und neue Ideen für den Garten planen.

In der Jahreshauptversammlung am 20. Februar waren dieses Jahr Neuwahlen die aber relativ schnell abgeschlossen waren, da sich die ganze Vorstandschaft wieder entschieden hat, sich für Ihren jeweiligen Posten aufstellen zu lassen. 
Die Zusammenarbeit war sehr gut und so wurden auch wieder alle gewählt, dieses Mal wieder für 4 Jahre.
Als Wahlleiterin fungierte Burgi Rodler, die Kreisvorsitzende und darüber waren wir alle sehr erfreut. 
Die Kassenprüfung übernehmen für die nächsten Jahre wieder Elisabeth und Alois Gell, bei der Prüfung war auch alles in Ordnung und die Vorstandschaft wurde einstimmig entlastet. 

Das Programm für das Jahr 2026 ist hier auf der Homepage eingetragen und es wurde jedem Mitglied zugestellt entweder per Mail oder per Post. 

In den nächsten Tagen folgen noch die Einladungen für die 2 Tagesausflüge, einmal ins Innviertel und der 2. Ausflug im Herbst nach Salzburg. 

( Genaues Programm seht ihr auf der Seite Aktuelles)

Hier sind auch Nichtmitglieder herzlich eingeladen daran teilzunehmen genau so wie bei unseren sonstigen Veranstaltungen im Jahresverlauf.

Die Vorstandschaft würde sich über zahlreiche Teilnehmer freuen und hofft, dass im Programm für jeden etwas dabei ist. 


Kurze Bitte an die ausgetretenen Mitglieder: 

Die Mitgliedskarten müssen an den Verein zurückgegeben werden nach der Kündigung. 
Sie ist nur dazu da in verschiedenen Geschäften und Gärtnereien günstiger einzukaufen.

Das gilt auch für Angehörige von verstorbenen Mitgliedern. 

Wer kündigt kann die Karte bis Ende des Jahres benutzen und dann an uns senden oder an ein Mitglied der Vorstandschaft zurück geben.
 
Falls das nicht gemacht wird, gilt die Mitgliedschaft als nicht gekündigt und der Mitgliedsbeitrag wird für das folgende Jahr nochmals  abgebucht.